Mehr über Crowdfactoring erfahren
Wie kann ein Unternehmen ein Darlehen beantragen?
- In einem ersten Schritt müssen Sie sich auf der 3CF Plattform registrieren. Dazu benötigen Sie eine offizielle Geschäfts-E-Mail-Adresse, einen Nutzernamen und ein geheimes Passwort.
- In einem zweiten Schritt werden Sie via E-Mail aufgefordert, auf den ihnen zugesandten Link zu klicken um Ihre E-Mailadresse zu bestätigen.
- Daraufhin ist es Ihnen möglich, in Ihrem persönlichem Dashboard, durch Anklicken von «Crowdfactoring», «Darlehensnehmer» und daraufhin «Darlehensantrag» ein Darlehen zu beantragen.
- Siehe weitere Ausführungen zu Kollektivzeichnung.
- Siehe Liste mit den erforderlichen Unterlagen, um ein Geschäftsdarlehen zu beantragen.
- Für die Darlehensverarbeitung gibt es eine Gebühr. 50% der Gebühr wird zurückerstattet, wenn das Darlehen nicht auf der Plattform aufgeführt wird. (Die Gebühr muss im Voraus bezahlt werden). Informationen bezüglich dieser Zahlung werden Sie per E-Mail erhalten.
- Sobald Sie das Gesuch abgeschickt haben, werden Sie von 3CF eine Eingangsbestätigung via E-Mail erhalten.
- 3CF wird nur relevante Informationen auf der 3CF Plattform aufschalten. Vertrauliche Geschäftsdaten werden nicht öffentlich zugänglich gemacht. Es werden nur diejenigen Informationen veröffentlicht, welche durch ein * markiert sind.
- Innert 10 Arbeitstagen wird Ihnen 3CF via E-Mail mitteilen, ob Ihr Darlehensgesuch auf der 3CF Plattform aufgeschaltet wird. Sollte der Überprüfungsprozess innert 10 Tagen nicht abgeschlossen sein, wird Ihnen per E-Mail einen Zwischenbericht zugestellt.
- Sobald ihr Darlehensantrag genehmigt wurde, wird dieser, zusammen mit dem Indikativen Kreditrating, auf der 3CF Plattform aufgeschaltet.
- Nach erfolgreicher Finanzierung Ihres Darlehensgesuchs, werden Sie via E-Mail aufgefordert, den auf ihrem Dashboard hinterlegten Darlehensvertrag, innert 3 Tagen elektronisch zu unterschreiben und zu datieren.
- Bevor Darlehen ausbezahlt werden können, muss das Formular zur Feststellung des Kontrollinhabers an nicht börsenkotierten, operativ tätigen juristischen Personen und Personengesellschaften (Formular K) elektronisch unterzeichnet und datiert werden. Dies kann jederzeit erfolgen. Das Formular finden Sie auf Ihrem Dashboard.
- Sollte einer der Vertragsparteien den Vertrag nicht unterzeichnen oder einer der Darlehensgeber den zugesicherten Betrag nicht auf das Escrow-Konto überweisen, erhält der Darlehensvertrag keine Gültigkeit und bereits überwiesene Beträge werden den Darlehensgebern zurückerstattet. Das Darlehensgesuch wird erneut auf der 3CF-Plattform aufgeschaltet. Für diese erneute Aufschaltung fallen keine weiteren Gebühren an.
- Sobald alle Parteien die Verträge unterzeichnet haben und der gesamte Darlehensbetrag auf dem 3CF Escrow-Konto eingegangen ist, wird Ihnen der Darlehensbetrag, nach Abzug der Darlehensgebühr, überwiesen.
- Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den vollen Darlehensbetrag, an dem von ihm definierten Rückzahlungsdatum, zurück zu bezahlen.
Wie kann ein Unternehmensdarlehen finanziert werden?
- Sowohl Privatpersonen wie Unternehmen können Darlehen an Unternehmen gewähren.
- Bevor Sie Ihr Angebot auf der 3CF Plattform abgeben können, müssen Sie sich registrieren. Die Registrierung auf der 3CF Plattform ist gratis. Privatpersonen müssen eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegen, einen Nutzernamen sowie ein geheimes Passwort kreieren. Unternehmen müssen eine gültige Geschäfts-E-Mail-Adresse, einen Nutzernamen erfassen sowie ein geheimes Passwort kreieren.
- Sie erhalten umgehend eine Bestätigungsmail von 3CF Admin, mit der Bitte, auf den darin zugestellten Link zu klicken um Ihre E-Mailadresse zu bestätigen.
- Siehe weitere Ausführungen zu Kollektivzeichnung.
- Siehe Liste mit den erforderlichen Unterlagen, um ein Geschäftsdarlehen zu finanzieren.
- Um Angebote auf der 3CF Plattform abgeben zu können, müssen noch einigen Unterlagen und Angaben an 3CF übermittelt werden. Dies geschieht via Dashboard, indem Sie auf «Crowdfactoring», «Darlehensgeber», „Finanzieren/Kaufen“ klicken.
- Sobald Sie die notwendigen Unterlagen und Angaben an 3CF übermittelt haben, werden Sie eine Eingangsbestätigung von 3CF Admin via E-Mail erhalten.
- 3CF Admin wird die eingereichten Unterlagen und Angaben innert drei Arbeitstagen überprüfen. Eine Registrierung ermöglicht die Finanzierung von Crowdlending und Crowdfactoring Darlehen.
- Diese Überprüfung findet nur vor der ersten Angebotsabgabe statt, sofern keine Änderungen an den persönlichen Daten stattfinden.
- Sie sind nun befugt, Darlehen zu finanzieren.
- Nachdem ein Darlehen vollständig finanziert werden konnte, werden sämtliche Parteien via E-Mail aufgefordert, den Darlehensvertrag, welcher auf den persönlichen Dashboards hinterlegt ist, innert 3 Arbeitstagen elektronisch zu unterzeichnen und zu datieren.
- Bevor Darlehen ausbezahlt werden können, müssen Privatperson das Formular zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (Formular A) und Unternehmen das Formular zur Feststellung des Kontrollinhabers an nicht börsenkotierten, operativ tätigen juristischen Personen und Personengesellschaften (Formular K) elektronisch unterzeichnen und datieren. Dies kann jederzeit geschehen. Das entsprechende Formular finden Sie ebenfalls auf Ihrem Dashboard.
- Sobald sämtliche Parteien den Darlehensvertrag unterzeichnet haben, werden die Darlehensgeber via E-Mail aufgefordert, den von ihnen zugesicherten Darlehensbetrag innert 3 Arbeitstagen auf das Escrow-Konto zu überweisen.
- Der Darlehensvertrag ist nur dann gültig, wenn sämtliche Parteien den Darlehensvertrag unterzeichnet und die Darlehensgeber deren Darlehensbeträge auf das Escrow-Konto überwiesen haben.
- Sollte einer der Parteien den Darlehensvertrag nicht unterzeichnen oder ein Darlehensgeber überweist seinen Darlehensanteil nicht auf das Escrow-Konto, ist der Darlehensvertrag ungültig und sämtliche bereits überwiesenen Darlehensanteile werden an die Darlehensgeber zurückerstattet. Das Darlehensgesuch wird erneut auf der 3CF-Plattform aufgeschaltet. Diese erneute Aufschaltung erfolgt kostenlos.
- Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den vollen Darlehensbetrag, an dem von ihm definierten Rückzahlungsdatum, zurück zu bezahlen.
Der Angebotsprozess
- 3circlefunding.ch ist eine Plattform, welche nach der Regel «first come – first served» funktioniert. Die Kriterien des Darlehensgesuchs müssen dem Finanzierungsangebot entsprechen. Die 3CF Plattform ist keine Auktionsplattform.
- Interessierte Darlehensgeber können ein Darlehen finanzieren, wenn Sie mit den Kriterien (Betrag, Zinssatz, Rating und Dauer) des Darlehensgesuches einverstanden wind.
- Es gibt keine Garantie für potentielle Darlehensgeber, dass ein passendes Darlehensgesuch auf der 3CF Plattform vorhanden ist.
- Das System berechnet nach jedem Finanzierungsangebot den minimalen Finanzierungsbetrag neu.
- Die Finanzierungsdauer beginnt mit dem Datum, welches vom Gesuchsteller erfasst wird und endet bei vollständiger Finanzierung oder, falls nicht zu 100% finanziert, mit dem vorher definierten Ende der Finanzierungsdauer.
Autoinvest
- Registrierte Darlehensgeber haben die Möglichkeit ein Autoinvest-Profil anzulegen. Darin muss der Darlehensgeber folgende Kriterien festlegen: Darlehensbetrag, Discount, Kreditrating und Laufzeit. Sobald ein passendes Darlehensgesuch auf der Plattform aufgeschaltet wird, wird automatisch ein Angebot abgegeben.
- Diese Autoinvest-Funktion kann jederzeit vom Darlehensgeber ein- bzw. ausgeschaltet werden. Die Autoinvest-Funktion steht für automatische Finanzierungsangebote an Privatdarlehen, Geschäftsdarlehen sowie für Crowdfactoring Darlehen zur Verfügung.
- Die Angebotsabgabe sowie der darauffolgende Prozess, erfolgt nach demselben Ablauf wie die Angebotsabgaben direkt auf der 3CF Plattform (Angebotsabgabe, Vertragsunterzeichnung, Überweisung des Darlehensbetrages).
- Sobald das Autoinvest-Profil eingerichtet ist, werden auf passende Darlehensanträge Angebote automatisch abgegeben.
Sekundärmarkt
- Die Funktion steht allen Darlehensgebern zu Verfügung. Sowohl Privatpersonen wie Unternehmen.
- Gewährte Darlehen über die 3CF Plattform, können jederzeit auf dem Sekundärmarkt an andere registrierte Darlehensgebern zu folgenden Bedingungen verkauft werden.
- Zum Restwert (noch offener Darlehensbetrag plus vereinbarter Zins)
- Zum Restwert plus Prämie
- Restwert – Preisnachlass in CHF
- In % zum Restwert (nur kleiner als 100%)
- Das System erlaubt das Aufschalten eines Verkaufsangebotes nur bis maximal 10 Tage vor der nächsten Ratenzahlung.
- Beide Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) müssen den Ergänzungsvertrag zum ursprünglichen Darlehensvertrag elektronisch unterzeichnen und datieren.
- Der Käufer muss den Ergänzungsvertrag sowie den Kaufbetrag innert 3 Tagen nach Kaufangebot unterzeichnen bzw. überweisen.
- Der Verkäufer muss den Ergänzungsvertrag innert 3 Tagen nach Kaufangebot unterzeichnen.
- Der Darlehensnehmer erhält eine Kopie des Ergänzungsvertrages, sobald dieser gültig unterzeichnet und der Kaufbetrag überwiesen wurde.
- Der Käufer erhält eine Kopie des originalen Darlehensvertrages.
- Sollte einer der Parteien der Aufforderung den Ergänzungsvertrag zu unterzeichnen nicht nachkommen oder der Käufer überweist den Kaufbetrag nicht fristgerecht, ist der Kaufvertrag ungültig. Ein allfällig bereits überwiesener Kaufbetrag durch den Käufer, wird zurückerstattet.
- Diese Autoinvest-Funktion kann jederzeit vom Darlehensgeber ein- bzw. ausgeschaltet werden. Die Autoinvest-Funktion steht für automatische Finanzierungsangebote an Privatdarlehen, Geschäftsdarlehen sowie für Crowdfactoring Darlehen zur Verfügung.
Regeln Sekundärmarkt
- Darlehensgeber können ein Darlehen bis maximal 10 Tage vor der nächsten Zahlungsfälligkeit auf dem Sekundärmarkt aufschalten.
- Der Verkauf kann nur an andere, bei 3CF registrierten Darlehensgebern verkauft werden.
- Darlehensnehmern ist es nicht erlaubt, Darlehen zu kaufen.
- Darlehensnehmer können keine Darlehen auf der 3CF Plattform kaufen.
- Es besteht keine Verkaufsgarantie für den Darlehensgeber.
- Darlehen können nur dann verkauft werden, wenn ein registrierter Darlehensgeber gewillt ist, das offerierte Verkaufsangebot anzunehmen.
- Beide Parteien, der Verkäufer des Darlehens sowie der Käufer des Darlehens, müssen den Ergänzungsvertrag datieren und unterzeichnen. Dieser Ergänzungsvertrag ist Teil des originalen Darlehensvertrags und ersetzt lediglich den bisherigen Darlehensgeber (Verkäufer) mit dem neuen Darlehensgeber (Käufer).
- Der Käufer des Darlehens, muss den Kaufbetrag innert 3 Tagen nach Unterzeichnung des Ergänzungsvertrages überweisen.
- Sollte der Verkäufer des Darlehens, den Ergänzungsvertrag nicht datieren und unterzeichnen, dann wird ein allfällig bereits überwiesener Kaufbetrag durch den Käufer, an eben diesen zurückerstattet.
Kollektivzeichnungsberechtigte Darlehensnehmer – Crowdfactoring
In Fällen von Kollektivzeichnungsberechtigung (gemäss Handelsregistereintrag) wird eine zweite Unterschrift auf dem Darlehensantrag und den evtl. darauffolgenden Verträgen verlangt. Der Antragssteller wird bei der Antragsstellung aufgefordert eine E-Mailadresse einer zweiten zeichnungsberechtigten Person bekannt zu geben. Diese zweite zeichnungsberechtige Person wird via E-Mail aufgefordert, ein eigenes geheimes Passwort zu kreieren und via Dashboard seine Personalien bekannt zu geben, eine Ausweiskopie hoch zu laden sowie dem Darlehensantrag zuzustimmen oder abzulehnen. Zum gegebenen Zeitpunkt wird die zweite Zeichnungsberechtigte Person via E-Mail aufgefordert, den Darlehensvertrag sowie das Formular zur «Feststellung des Kontrollinhabers an nicht börsenkotierten, operativ tätigen juristischen Personen und Personengesellschaften» (Formular K) ebenfalls zu unterzeichnen. Die zweite zeichnungsberechtige Person besitzt lediglich ein Einsichtsrecht (read only) bezüglich den Darlehensdetails und kann selber keine Änderungen zum bestehendem Darlehen vornehmen.
Kollektivzeichnungsberechtigte Darlehensgeber – Crowdfactoring
In Fällen von Kollektivzeichnungsberechtigung (gemäss Handelsregistereintrag) muss die zweite zeichnungsberechtigte Person der Finanzierung zustimmen. Der Angebotsabgebende wird aufgefordert eine E-Mailadresse einer zweiten zeichnungsberechtigten Person bekannt zu geben. Diese zweite zeichnungsberechtige Person wird via E-Mail aufgefordert, ein eigenes geheimes Passwort zu kreieren und via Dashboard seine Personalien bekannt zu geben, eine Ausweiskopie hoch zu laden sowie der Finanzierung zuzustimmen oder abzulehnen. Zum gegebenen Zeitpunkt wird die zweite Zeichnungsberechtigte Person via E-Mail aufgefordert, den Darlehensvertrag sowie das Formular zur «Feststellung des Kontrollinhabers an nicht börsenkotierten, operativ tätigen juristischen Personen und Personengesellschaften» (Formular K) ebenfalls zu unterzeichnen. Die zweite zeichnungsberechtige Person besitzt lediglich ein Einsichtsrecht (read only) bezüglich den Darlehensdetails und kann selber keine Änderungen zum bestehendem Darlehen vornehmen.
Last updated: 2021-06-02